In dem folgenden Bericht geht es um einige wichtige Änderungen zum Thema Mietrecht.Nach der Gesetzesänderung können Mietverhältnisse nicht mehr durch den Vermieter gekündigt werden, wenn vom 1. April bis 30. Juni 2020 die fällige Miete aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht geleistet wurde. Allerdings wird die Miete nur gestundet, d.h. sie muss bis Mitte 2022 inklusive Zinsen nachgezahlt werden. Die ausfallende Miete ist somit wie ein Darlehen zu betrachten, für das Verzugszinsen zu zahlen ist.

PDF-Datei – hier klicken: Unter anderem werden hier die Kündigungsrechte der Vermieter für einen gegrenzten Zeitraum aufgeweicht. Mit den Regelungen soll verhindert werden, dass infolge vorübergehender Einnahmeausfälle durch die SARS-CoV-2-Virus-Pandemie Wohnraummieter ihr Zuhause und Mieter oder Pächter gewerblicher Räume und von Grundstücken die Grundlage ihrer Erwerbstätigkeit verlieren.

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