Wie geht es nun weiter?
„Update 29.10.2020“
Mit Schreiben vom 29.10.2020 hat uns Birkenstock folgendes bestätigt:
„Im Interesse unserer Partner aus dem Fachhandel kommen wir Ihnen jedoch insofern entgegen, dass alle bis zum 31.12.2020 platzierten und von Birkenstock bestätigten Aufträge von SABU-Händlern unter den bisher geltenden Bedingungen der Zentralregulierung sowie der Delkredere-Haftung abgewickelt werden. Dies gilt auch, wenn die Auslieferung der Ware erst im Jahr 2021 erfolgt.“
Status
(Newsletter 15.10.2020)
Kündigung des Zentralregulierungsvertrags durch Birkenstock zum 31.12.2020.
Auslieferungen für FS 2021
Nach anwaltlicher Prüfung weisen wir auf folgende Punkte hin.
- Die von Birkenstock – direkt oder über uns – mitgeteilten Preise, Rabatte, Boni, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen stellen bindende Angebote für Sie und Birkenstock dar, die noch bis zum 31.12.2020 gültig sind.
xx - Demnach sind die zwischen Ihnen und Birkenstock bis zum 31.12.2020 abgeschlossenen Kaufverträge auch mit Auslieferung nach dem 31.12.2020 wie bisher über die RSB ZR abzuwickeln, bis der Kaufvertrag erfüllt ist.
xx - Deshalb gehen wir davon aus, dass die Firma Birkenstock Ihnen bestätigt, dass die von Ihnen erteilten Aufträge vertragsgemäß einschließlich sämtlicher Konditionen über die Zentralregulierung abgewickelt werden, auch wenn die Auslieferung der Ware erst im Jahr 2021 erfolgt.
Sprechen Sie Birkenstock bzw. den Birkenstock Vertreter hierauf aktiv an und fordern Sie das Ihre Vororder-Aufträge für FS’21 unter dem bestehenden Birkenstock ZR-Vertrag mit der RSB abgewickelt werden.
Ihre künftige Zusammenarbeit mit Birkenstock
Durch die Kündigung der Zentralregulierung erhalten Sie für Aufträge ab dem 1.1.2021 keine Zusatzkonditionen wie zum Beispiel:
- 3% Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, 2% Skonto innerhalb von 30 Tagen bzw. netto bei Zahlung nach 60 Tagen
xx - Wegfall der Leistungsprämie (Rückvergütung)
xx - Wegfall des Wachstumsbonus (in 2019 2,2%)
xx - Keine Möglichkeit der zinslosen Valutierung über die RSB
xx - Keine Berücksichtigung in der Saisonkreditlinie der RSB
xx
Thema Sicherheiten
Durch die bankgestützte Zentralregulierung übernimmt die RSB Bank die selbstschuldnerische Bürgschaft für sämtliche Anschlussfirmen. Dadurch haben Sie bei allen Lieferanten ein nahezu unbegrenztes Kreditlimit.
Durch den Wegfall der ZR ab dem 01.01.2021 handelt Birkenstock künftig auf eigenes Risiko. In der momentanen Situation gehen wir davon aus, dass ein von Birkenstock beauftragter Kreditversicherer maximal 20-30% des Vorordervolumens für FS 21 abdecken kann. Das bedeutet, dass Birkenstock ca. 70-80% auf eigenes Risiko ausliefern müsste.
Vielleicht ist die Firma Birkenstock bereits mit der Bitte auf Sie zugekommen, ihr eine individuelle Sicherheit in Form von z.B. Grundschuld bzw. Vorkasse, zu stellen.
Hiervon möchten wir Ihnen abraten.
Unsere weitere Vorgehensweise
Wir haben der Geschäftsführung von Birkenstock ein Gespräch mit dem Ziel angeboten, die Zentralregulierung nach dem 1.1.2021 fortzuführen. Eine Antwort steht noch aus.
Außerdem haben wir eine Liste alternativer Anbieter vorbereitet.
Auf Wunsch können Sie diese bei Herrn Bernd Schneider (Tel. 07131 7 9737-4470 bzw. E-Mail b.schneider@sabu.de) anfordern.
Wir werden Sie in jedem Fall über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.