Mit der Einführung des „BRSG“ zum 1.1.2018 beabsichtigt der Gesetzgeber die Nutzung der betrieblichen Altersversorgung („bAV“) zu stärken, insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen.
Hintergrund ist das weiterhin sinkende gesetzliche Rentenniveau – niedrige Gehaltsgruppen und Teilzeitbeschäftigte sind davon in besonderem Maße betroffen.
Auszug der wesentlichen Neuerungen, mit denen sich alle Arbeitgeber zukünftig auseinandersetzen müssen:
- Einheitlicher Mindestzuschuss von 15% des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung
- Steuerlicher Förderbeitrag für „Kleinverdiener“ (unter 2.200 € mtl. Brutto)
- Erhöhung des steuerfreien Umwandlungsbetrages auf 520 € mtl. (6.240 € p. a.)
Unser Dienstleistungspartner, die Pension+Services GmbH, bietet den SABU-Mitgliedern hierzu einen kostenfreien „BRSG-KurzCheck“ an. Abgestimmt auf die individuelle Unternehmenssituation werden Auswirkungen besprochen und eventuelle Maßnahmen und Lösungen aufgezeigt. Bei Interesse an weiteren Informationen melden Sie sich bei
Frau Susanne Medla unter 07131-9737-474 (s.medla@sabu.de)
oder gerne auch direkt an den für die SABU verantwortlichen Berater,
Herrn Volker Stahl unter 0163-7400633 (v.stahl@pension-services.de).
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