Vorausschauende Einzelhändler treffen Vorkehrungen dafür, dass das Geschäft kurzfristig auch ohne sie weiterlaufen kann.

Das sollte eigentlich eine Selbstverständ­ lichkeit sein – ist aber dennoch oftmals nicht gelebte Praxis. Setzen Sie daher unbedingt eine Person Ihres Vertrauens ein, die als Vertreter in Urlaubszeiten und in Notfällen fungiert.

Die wichtigsten Befugnisse, mit denen die Vertrauensperson auszustatten bzw. über die sie zu informieren ist:

  • Obergrenzen für Betriebsausgaben (u. a. Einkauf)
  • Verfügungsmacht über Konten, um die dringendsten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen
  • Kontaktadressen von Ansprechpartnern, wie Banken und Lieferanten
  • Zweit-Schlüssel für das Geschäft und Lager-/Abstellräume
  • Schlüssel/Kombination für den Safe/elektronische Kassen
  • Code der Alarmanlage
  • Online-Zugangsdaten (u. a. für den Chef-PC)
  • Postvoll­macht (ggf. eingeschränkt)
  • Organigramm mit den Kompetenzverteilungen

Wichtig: Über­ prüfen Sie turnusmäßig die Vertrauenswürdigkeit der Person.

Gelesen im BBE CHEF-TELEGRAMM HANDEL SPEZIAL Nr. 1377 vom 01.09.2023