Auswirkungen der Corona-Pandemie auf gewerbliche Miet- und Pachtverträge

Von den Verfassern Heribert Anzinger und Christian Strahl

 

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Die Verteilung des in der Corona-Pandemie realisierten unternehmerischen Risikos zwischen gewerblichen Mietern und ihren Vermietern ist mit wirtschaftlichen Herausforderungen, rechtspolitischen Positionen und mit der Auslegung des geltenden Schuldrechts verbunden.

 

Während in den hochpreisigen Lagen der Fußgängerzonen großer Städte vertretene Einzelhandelsunternehmen bereits mit der Ankündigung, Mietzahlungen vorübergehend einzustellen, negative politische Reaktionen hervorriefen, wird umgekehrt von substantiellen Mieterlassen berichtet. Wo keine Einigung zustande kommt, stellt sich die Frage nach der gesetzlichen Risikoverteilung.

 

Mit dem nachfolgenden Beitrag wird dargelegt, dass vorrangig mietrechtliches Mängelgewährleistungsrecht eingreift, ergänzt um die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Daraus werden für verschiedene Fallgruppen Folgerungen für die Höhe einer fortbestehenden Mietzahlungsverpflichtung gezogen. Darüber hinaus beschäftigt sich der Beitrag mit der Frage, inwiefern die Corona-Pandemie Auswirkungen auf den Bestand von gewerblichen Mietverhältnissen hat und beleuchtet dabei etwaige Kündiungsrechte von Mietern und Vermietern.

 

Lesen Sie hier den gesamten Aufsatz:
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Auszug aus der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Heft 38 vom 18. September 2020