Aktuelle „Hygiene- und Schutzmaßnahmen“ für den Einzelhandel

In einigen Bundesländern wurde in den letzten Tagen über weitere Lockerungen diskutiert und teilweise Änderungen verordnet. Diese Änderungen betreffen bis jetzt jedoch nicht den klassischen Einzelhandel, sondern lediglich den Einzelhandel mit Blumen und Gartenartikeln. 

 

Im Anhang haben wir den aktuellen Stand an Vorgaben, in Bezug auf Mindestabstand, Maskenpflicht und Zutrittsbegrenzungen aufgelistet. Sollten sich hier in den nächsten Wochen Änderungen ergeben, werden wir Sie zeitnah informieren. 

 

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WICHTIG:
Alle Informationen, die wir Ihnen geben, sind durch sorgfältige Recherchen nach bestem Wissen zusammengetragen worden. Bitte stimmen Sie sich hier aber bitte jeweils mit Ihrem Ordnungsamt, Steuerberater und/oder anwaltlichen Vertretung ab, da Sie 
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