Die DSGVO zieht auch auf Facebook und instagram ihre Kreise. Beim Thema Facebook-Werbung/instagram-Werbung gibt es eine nun veröffentlichte Neuerung, die Sie bedenken sollten.
Unser Hinweis bezieht sich lediglich auf sogenannte „Custom Audiences“ (selbst anhand von Mailadressen zusammengestellte Zielgruppen) und die damit verbundenen „Lookalikes“ (ähnlich veranlagte Nutzer wie die selbst zusammengestellte Zielgruppe).
Auf Facebook können Sie Werbeanzeigen erstellen, die sich an eine bestimmte Zielgruppe richten, (z. B. wohnhaft im Umkreis Ihres Geschäfts, mit Interesse an Mode, in einer bestimmten Altersklasse etc.). Auf diese Art der Zielgruppen bezieht sich unser Hinweis nicht. Dies ist weiterhin datenschutzrechtlich unbedenklich möglich.
Was ist nun genau nicht mehr erlaubt?
Bei den Custom Audiences laden Sie eine (Email)-Adressliste auf Facebook hoch, die Sie beispielsweise durch Ihre Kundenkarte oder Ihr Kundenbindungsmodul erhalten haben. Dies ist datenschutzrechtlich bedenklich, da ein Abgleich der Mailadressen in der Liste und der bei Facebook registrierten Adressen stattfindet. Für diesen Ablauf gibt es aktuell keine haltbare datenschutzrechtliche Grundlage.
Auch die Bildung von „lookalike“/ähnlichen Zielgruppen auf Basis dieser Adressliste ist nicht mehr zulässig und kann abgemahnt werden.
Haben Sie Fragen zu Facebookwerbung oder dieser Problematik wenden Sie sich gerne an:
Melanie Gladbach
Content Manager
m.gladbach@sabu.de
07131 9737-460
Bitte bedenken Sie, dass Melanie Gladbach keine rechtliche Beratung vornehmen darf. Sollten Sie konkrete Fragen zum Thema Datenschutz haben, ist Ihr Datenschutzbeauftragter der richtige Ansprechpartner.