Im Falle des Markenrechts ist eine Abmahnung schnell geschrieben. Achten Sie vor allem in Online-Medien auf eingetragene Marken.

 

Marken sind rechtlich geschützt und dürfen nicht unzutreffend verwendet werden. Doch was ist eine Marke? Dies geht über die Namen von Lieferanten und „bekannten“ Marken hinaus. Bitte bedenken Sie, dass auch vermeintliche Wortneukreationen oder Zusammensetzungen geschützt sein können.

Informieren Sie sich am besten, bevor Sie eine für Sie neue Bezeichnung in Ihre Kommunikation einbinden. Planen Sie beispielsweise Ihr Geschäft mit bestimmten Begriffen zu bewerben, die kein gängiger Sprachgebrauch sind, recherchieren Sie kurz nach eventuellen Markenrechtsinhabern.

Hier können Sie nach eingetragenen Marken recherchieren: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis

Ist eine Marke eingetragen, sollten Sie den Begriff in Ihrer Kommunikation nicht unzutreffend verwenden. Sei es normal in einem Text, einem Hashtag auf Instagram. Es droht eine Abmahnung mit Strafe durch den Markenrechtsinhaber.

Gehen Sie hier lieber auf Nummer sicher. Oberflächlich betrachtet ist es manchmal unerwartet, wofür Marken angemeldet sind. Beispiel aus der Praxis: Der Begriff „Schlagerolymp“ ist als Marke (ua als Veranstaltungsreihe) geschützt, während für „Schuholymp“ aktuell keine Marke angemeldet ist.

SABU Digital darf Sie nicht rechtlich beraten. Dieser Artikel dient nur als Hinweis.

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