Unabhängig von den Beschlüssen vom 05.01.21 hat sich Baden-Württemberg entschieden, ab dem 11. Januar 2021 wieder Abholangebote im Handel zu erlauben.
Die Corona-Verordnung wird so angepasst, dass der sogenannte „Click&Collect-Service“ wieder möglich ist.
Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen.
Baden-Württemberg hatte dies wegen des zu erwartenden großen Andrangs in der Weihnachtszeit untersagt.
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/lockdown-bis-ende-januar-verlaengert/