Gesetzesänderungen 2026: Widerrufsbutton und Gewährleistungs-/Garantielabel

Wichtige Neuerungen für Händler – Umsetzungsfristen nähern sich

Zu Jahresanfang hatten wir bereits über die bevorstehenden Änderungen im Verbraucherschutzrecht informiert – nun rücken die konkreten Fristen für die neuen Pflichten immer näher. Im Jahr 2026 treten sowohl im Online- als auch im stationären Handel relevante Neuerungen in Kraft, die man unbedingt beachten sollte

Widerrufsbutton – Neue Pflicht ab 19.06.2026

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler, die den Abschluss von Verbraucherverträgen ermöglichen, eine zusätzliche elektronische Widerrufsfunktion (“Widerrufsbutton”) bereitstellen. Dieser Button muss gut sichtbar und gestalterisch hervorgehoben sein – ein einfacher Link im Footer reicht nicht mehr aus. Mit einem Klick gelangt der Verbraucher zu einem Formular, über das er seinen Widerruf gegenüber dem Vertragspartner erklären kann.

 

 

Umsetzung auf SABU.de: Das SABU-Team ist mit dem Partner Platoyo an der rechtssicheren Umsetzung dran

Gewährleistungs- und Garantielabel – Neue Informationspflichten ab 27.09.2026

Ab dem 27. September 2026 gelten unionsweit harmonisierte Informationspflichten zur gesetzlichen Gewährleistung sowie zu bestimmten Herstellergarantien. Diese Pflichten betreffen sowohl den stationären als auch den Online-Handel. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Waren des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel oder Getränke.

  • Gewährleistungslabel: Verbraucher müssen künftig durch ein standardisiertes und gut erkennbares Label über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert werden. Im stationären Handel genügt ein gut sichtbarer Aushang im Kassenbereich (DIN A4-Format). Im Online-Handel ist eine dauerhafte und gut sichtbare Darstellung, z. B. im Checkout-Prozess, erforderlich.

Umsetzung auf SABU.de: Das SABU-Team ist mit dem Partner Platoyo an der rechtssicheren Umsetzung dran

Eine Vorlage für den Aushang kannst du hier herunterladen.

  • Garantielabel: Ist für das gesamte Produkt eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren vorhanden und liegen dem Händler entsprechende Informationen vor, muss ein zusätzliches Garantielabel bereitgestellt werden. Im stationären Handel empfiehlt die Kommission eine Kennzeichnung auf der Verpackung oder am Warenregal, im Online-Handel soll das Label direkt neben dem Produktbild erscheinen.

Umsetzung auf SABU.de: Das SABU-Team ist mit dem Partner Platoyo an der rechtssicheren Umsetzung dran

Eine Vorlage für den Aushang kannst du hier herunterladen.

Weitere Hinweise: Prüfen Sie Ihr Sortiment auf qualifizierte Haltbarkeitsgarantien, erfassen Sie Herstellerinformationen strukturiert und bereiten Sie die Umsetzung im Onlineshop sowie eine Aushanglösung für den stationären Handel vor. Die Muster-Labels werden in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 veröffentlicht.

Risiko bei Nichtbeachtung

Die fehlende oder fehlerhafte Umsetzung des Widerrufsbuttons sowie der Informationspflichten zu Gewährleistungs- und Garantielabeln kann ein Abmahnrisiko für Händler bedeuten. Es drohen Abmahnungen durch Abmahnverbände oder Wettbewerber mit Kosten zwischen 250,00 € und 2.500,00 €.

SABU-Modereport

Trends & Abverkäufe

Melden Sie sich jetzt an: 30. Juli um 18.00 Uhr