BGH erlaubt Kopien von Birkenstock-Sandalen

Birkenstock hat in seinem Kampf gegen Nachahmer einen Rückschlag erlitten – und sind weiterhin von ihrem Weg überzeugt …

„Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sandalen des Herstellers keinen Urheberrechtsschutz als Werke der angewandten Kunst genießen. Damit wies er eine Revision des Unternehmens gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln zurück.

Konkret ging es um drei Klagen von Birkenstock gegen die Konkurrenten Tchibo, Bestseller Group und Wortmann-Gruppe. Sie verkaufen Sandalen, die Birkenstock-Modellen sehr ähnlich sind, aber deutlich billiger verkauft werden. Diese Produkte dürfen sie nun weiter anbieten.

„Wir sind enttäuscht, wir hatten uns etwas anderes erhofft“, sagte Birkenstock-Anwalt Konstantin Wegner dem Handelsblatt. Doch er stellte auch klar, dass das Unternehmen seinen Kampf gegen Nachahmer weiter forcieren wolle: „Wir werden uns nicht davon abbringen lassen, den Kopisten das Handwerk zu legen.“

Birkenstock wollte Urheberschutz für vier Modelle

„Es benötigt in dieser Frage ein klärendes Wort des Europäischen Gerichtshofs“, sagte Wegner. Das Urteil falle im europäischen Vergleich aus dem Rahmen. In Frankreich beispielsweise seien Ballerinas urheberrechtlich geschützt. Doch ob sich die Luxemburger Richter mit den Sandalen von Birkenstock beschäftigt, hat das Unternehmen nicht allein in der Hand.

Im aktuellen Verfahren ging es um die Modelle Madrid, Arizona, Boston und Gizeh, die Birkenstock seit Jahrzehnten vertreibt. Für diese wollte das Unternehmen, das 2021 mehrheitlich an die amerikanisch-französische Beteiligungsgesellschaft L Catterton verkauft wurde, Urheberschutz erreichen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass Urheberschutz noch 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers gilt. Designschutz endet dagegen nach 25 Jahren. Da der Schuhmacher Karl Birkenstock, Jahrgang 1936, lebt und seine ersten Modelle in den 1970er-Jahren schuf, hätte der Schutz vor Nachahmern nur erreicht werden können, wenn die Sandalen als Werke der angewandten Kunst eingestuft werden.

„Die Ansprüche sind unbegründet, weil es keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind“, entschied der Bundesgerichtshof nun. Der bestehende Gestaltungsspielraum sei nicht „in einem Maße künstlerisch ausgeschöpft worden, das den Sandalenmodellen der Klägerin urheberrechtlichen Schutz verleiht“.

Wortmann-Gruppe feiert Entscheidung als Erfolg

Die Wortmann-Gruppe, zu der auch die Marke Tamaris gehört, verkauft die beklagten Sandalen über ihr Tochterunternehmen Shoe.com. Sie  feierte die Entscheidung als Erfolg. „Mit dem heutigen Urteil gewinnt nicht nur die Wortmann-Gruppe, sondern die gesamte Schuh- und Modebranche“, sagte Jens Beining, geschäftsführender Gesellschafter und CEO.

Ein anderer Ausgang des Verfahrens hätte zu einer Angleichung von Designrecht und Urheberrecht mit nicht absehbaren Folgen für die Modeindustrie geführt, betonte er.“

 

Gelesen im Handelsblatt, 20.2., Urteil: BGH erlaubt billige Kopien von Birkenstock-Sandalen

 

Update des Schuhkuriers am 20.2.2025 – Birkenstock reagiert

Birkenstock-Unternehmenssprecher Jochen Gutzy ordnet das Urteil aus Sicht des Unternehmens gegenüber schuhkurier ein: „Die Entscheidung des BGH ist natürlich ein Rückschlag und eine Enttäuschung für uns. Wir sehen aber nicht, dass es für die Mode- und Schuhbranche ein Grund zum Jubeln ist.“ Unternehmen, die viel Geld investieren, um geistiges Eigentum in Form von Schuhen und Kleidungsstücken schaffen, müssten auch vor Nachahmern geschützt werden, die mit minderwertigen Produkten „leistungslosen Profit“ einfahren würden. „Wir werden den Weg daher weitergehen und alle rechtlichen Mittel nutzen“, so Gutzy. Birkenstock sei weiter davon überzeugt, seine Modelle rechtlich zu schützen: „Das ist nichts, wo wir kaufmännisch Kosten und Nutzen gegenrechnen. Als Karl Birkenstock die Schuhe 1962 vorstellte, wurde er verlacht. Seitdem hat sich daraus ein Segment entwickelt, das wir erfunden haben und nicht kampflos aufgeben wollen. Wir wollen Haltung zeigen und ein Zeichen in den Markt senden.“

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