Von Ihrem Kollegen Herrn Stemp erhielten wir folgende Information:

Anbei die Antwort des bay. Staatsregierung auf meine Antrag für Teilöffnung für den Verkauf von Kinderschuhen. Demnach darf ich Kleinkinder bis zu einem Alter von drei Jahren bedienen.

Und evtl. auch für Sabu Mitglieder interessant, die ein reines Kindergeschäft haben, oder wie bei
uns, einen sehr hohen Anteil an Kinderschuhen führen.
Sehr geehrter Herr Stemp,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Nach der geltenden 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) und den dazu vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege veröffentlichten FAQ Corona-Krise und Wirtschaft sind derzeit Ladengeschäfte grundsätzlich zu schließen. Ausgenommen sind die in § 12 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV aufgezählten Geschäfte, zu denen auch Babyfachmärkte gehören. Unter diesen Bereich fallen Bedarfe für ein Alter bis zu drei Jahren.

Was das unerlaubte Produktsortiment anbelangt (Schuhe für Kunden ab drei Jahren) gilt die Mischbetriebsregelung:

Gemäß der FAQ Corona-Krise und Wirtschaft werden Mischbetriebe des Einzelhandels oder der Dienstleistungen (Beispiele Kiosk, Handel mit verschiedenen Sortimenten, Schreibwarenhandel mit Poststation, Lottoläden) nach dem Schwerpunktprinzip beurteilt. Sie können insgesamt öffnen, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit (mehr als 50 %) im erlaubten Bereich (Beispiel Verkauf von Lebensmitteln, Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) liegt. Sie können dann auch die übrigen Sortimente verkaufen, um die betrieblichen Abläufe nicht zu belasten. Bei Mischbetrieben, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im nicht erlaubten Bereich liegt, kann ausschließlich der erlaubte Teil (hier: Verkauf von Schuhen an Kleinkinder bis zu drei Jahren) weiter erfolgen.

Entscheidend ist daher, ob der nicht erlaubte Teil weniger oder mehr als 50 % der gesamten Verkaufstätigkeit ausmacht.

Die geltende 11. BayIfSMV finden Sie hier: Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) (verkuendung-bayern.de)

Die FAQ Corona-Krise und Wirtschaft sind abrufbar unter: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/12/2020118_positivliste_final.pdf

Bitte beachten Sie, dass verbindliche Aussagen nur vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege getroffen werden können.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Blaser
________________________________________
Handel, Dienstleistungen, Freie Berufe
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