KfW-Schnellkredits für Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten

ZGV-Information und Umfrage zum Thema:
Öffnung des KfW-Schnellkredits für Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die Bundesregierung in Abstimmung mit der KfW beschlossen hat, den KfW-Schnellkredit 2020 zur Unterstützung der von der Coronakrise betroffenen Unternehmen nun endlich auch für Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten zu öffnen. Hierfür hatte sich DER MITTELSTANDSVERBUND in den vergangenen Monaten wiederholt gegenüber den zuständigen Bundesministerien eingesetzt. Der Wegfall der Beschäftigtengrenze stellt somit einen ausdrücklichen politischen Erfolg unserer Arbeit dar.

Im Rahmen der Anpassung der Förderbedingungen des KfW-Schnellkredits ist gegenwärtig allerdings vorgesehen, für die Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten eine maximale Kredithöhe von 300.000 Euro pro Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe einzuführen. Dies soll in Anlehnung an die bisherige Staffelung erfolgen, nach der Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten maximal Kredite von bis zu 500.000 Euro beantragen können. Größere Unternehmen können bis zu 800.000 Euro beantragen. Generell gilt zudem schon jetzt, dass maximal 25 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe im Rahmen des KfW-Schnellkredits mitfinanziert werden sollen.

Um unsere politischen Aktivitäten diesbezüglich noch zielorientierter ausrichten zu können, würden wir gerne von Ihnen erfahren, ob Sie die vorgesehene maximale Kredithöhe von 300.000 Euro für kleinere Unternehmen für sachgerecht halten. Wenn Sie z.B. der Auffassung sein sollten, dass eine solch niedrige Grenze nicht gerechtfertigt ist, weil viele Ihrer Anschlusshäuser andernfalls höhere Kredite beantragen würden, bitten wir um entsprechende Information. Wir freuen uns auf Ihre zeitnahen Rückmeldungen per Mail an:

m.mueller-boege@mittelstandsverbund.de

Die angepassten Förderbedingungen werden gerade finalisiert und dann auf der Homepage der KfW veröffentlicht. Wir setzen uns dafür ein, dass dies so bald wie möglich geschieht. Bis dahin können vorerst noch keine Anträge von Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten für den KfW-Schnellkredit 2020 gestellt werden.

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