Corona-Überbrückungshilfen: Antragsbeginn für zweiten Förderzeitraum

Die im Juli eingeführte Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen startet nun in einen zweiten Förderzeitraum, der die Monate September bis Dezember 2020 umfasst.

Dabei wurden im Vergleich zum ersten Zeitraum von Juni bis August auch mehrere Erleichterungen für die Unternehmen umgesetzt. Anträge auf die Unterstützung können ab sofort gestellt werden.

Hier geht es zum kompletten Artikel des Mittelstandsverbund (hier klicken)

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