Senkung der MwSt. von 19% auf 16% – Was es sonst noch zu beachten gibt
Grundsatz
Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) bezahlen grundsätzlich nur die privaten Endverbraucher.
Auch Sie und Ihr Unternehmen sind Endverbraucher!
Sie beziehen Strom, Gas und Wasser, bezahlen Miete, Ihr Reinigungsunternehmen und vieles mehr.
Deshalb:
Zählerstände Energie & Wasser
Energieversorger, Wasserwerke etc. lesen die Zähler zumeist per 31.12. ab. Werden die Zählerstände zum 30.06.2020 nicht abgelesen, erfolgt eine Hochrechnung und damit keine reelle Verteilung der Mehrwertsteuer (16 %/19 % bzw. 5 % / 7 %) auf die Verbräuche.
Um Mehrkosten zu vermeiden, sollten Sie am 30. Juni 2020 Ihre Zählerstände proaktiv erfassen (z.B. durch ein Handy-Foto) und melden!
Mietverträge
Prüfen Sie, wie die Kaltmiete in Ihrem Mietvertrag ausgewiesen wird. Eventuell können Sie Ihre Mietzahlungen anpassen, wenn es sich um einen gewerblichen Vermieter handelt.
Sonstige B2B-Verträge / Daueraufträge
Bei allen B2B-Verträgen, bei denen die MwSt. ausgewiesen wird, sollten Sie prüfen, ob Zahlungen/Daueraufträge entsprechen angepasst werden können.