Bayerische Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern können ab 05.05.2020 einen LfA-Schnellkredit bei ihrer Hausbank beantragen.
Voraussetzungen für den LfA-Schnellkredit:
- Das Unternehmen hat maximal 10 Mitarbeiter.
- Das Unternehmen muss seit mindestens 01.10.2019 am Markt sein.
- Das Unternehmen hat zuletzt Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
- Das Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition einzustufen.
Vorteile des LfA-Schnellkredits:
- Antragsberechtigt sind erwerbswirtschaftliche ausgerichtete Unternehmen.
- Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Mitarbeitern.
- Bonitätsunabhängiger fester Zinssatz.
- Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen.
- Laufzeit: 5 oder 10 Jahre frei wählbar.
- 100% Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern, keine Risikoprüfung.
- Keine Sicherheitenstellung durch den Darlehensnehmer.
- Möglichkeit zur kostenlosen vorzeitigen Tilgung.
Mehr dazu auf der Homepage der Förderbank Bayern:
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php