Bayern: LfA-Schnellkredit für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern

Bayerische Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern können ab 05.05.2020 einen LfA-Schnellkredit bei ihrer Hausbank beantragen.

 

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Voraussetzungen für den LfA-Schnellkredit:

  • Das Unternehmen hat maximal 10 Mitarbeiter.
  • Das Unternehmen muss seit mindestens 01.10.2019 am Markt sein.
  • Das Unternehmen hat zuletzt Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
  • Das Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition einzustufen.

 

Vorteile des LfA-Schnellkredits:

  • Antragsberechtigt sind erwerbswirtschaftliche ausgerichtete Unternehmen.
  • Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Mitarbeitern.
  • Bonitätsunabhängiger fester Zinssatz.
  • Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen.
  • Laufzeit: 5 oder 10 Jahre frei wählbar.
  • 100% Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern, keine Risikoprüfung.
  • Keine Sicherheitenstellung durch den Darlehensnehmer.
  • Möglichkeit zur kostenlosen vorzeitigen Tilgung.

 

Mehr dazu auf der Homepage der Förderbank Bayern:
https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

 

 

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