Gesetzesänderungen – Das ändert sich 2020 (Teil 2)

Zum 1. Januar 2020 treten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Gesetze in Kraft. Was Unternehmer, Steuerzahler, Immobilienbesitzer, Mieter, Rentner, Arbeitslose und Familien jetzt wissen sollten.

 

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Wer weiß, welche Gesetzesänderungen 2020 anstehen, kann Geld sparen – und Fehler vermeiden. © Marlene Gollasch / impulse

 

 

Gesetzesänderungen und neue Gesetze für Steuerzahler

 

Einkommensgrenzen steigen

Für alle Steuersätze steigen die Einkommensgrenzen 2020 um 1,95 Prozent. Das kommt allen Steuerzahlern zugute und soll verhindern, dass Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz aufgezehrt werden.

 

Neue Freibeträge

Der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, wird ab 2020 auf 9408 Euro erhöht.

 

Steuervorteile für privat genutzte E-Dienstwagen

Wer einen E- oder Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, muss monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch 0,5 Prozent. Die Regelung galt bislang nur für Fahrzeuge, die bis 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden: Diese Frist wurde bis 2030 verlängert.

 

Dienstfahrräder bleiben steuerfrei

Seit 2019 ist die Überlassung eines Dienstrads durch den Arbeitgeber für den Mitarbeiter steuerfrei. Auch diese Regelung wird bis 2030 verlängert. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für herkömmliche Räder als auch für Pedelecs.

 

Berufskraftfahrer: Höherer Pauschbetrag

Bislang mussten Berufskraftfahrer Aufwendungen genau aufschlüsseln, die anfielen, wenn sie im Fahrzeug des Arbeitgebers übernachten mussten. Ab 2020 gilt ein Pauschbetrag in Höhe von acht Euro pro Kalendertag. Für den Fall, dass die tatsächlichen Aufwendungen diesen Betrag übersteigen, können diese weiterhin einzeln angesetzt werden.

 

Steueridentifikationsnummer auch für beschränkt Einkommenspflichtige

2020 bekommen auch Arbeitnehmer, die in Deutschland nur einer beschränkten Einkommenssteuerpflicht unterliegen (z.B. Saisonkräfte), laut Jahressteuergesetz 2019  eine Steueridentifikationsnummer. Der Arbeitnehmer kann diese Nummer beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers beantragen – oder aber diesen bevollmächtigen, es für ihn zu tun.

 

Lohnsteuerhilfeverein: Höhere Grenzbeträge für weitere Einkünfte lassen

Lohnsteuerhilfevereine dürfen bislang nur Menschen beraten, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen und deren weitere Einkünfte, etwa aus Kapitalerträgen, 13.000 Euro (bei Einzelveranlagung) und 26.000 Euro (bei Zusammenveranlagung) nicht überschreiten. Diese Grenzbeträge werden auf 18.000 beziehungsweise 36.000 Euro erhöht.

 

Steuererklärung bei Kapitaleinkünften

Alle Arbeitnehmer, die Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben, müssen künftig zwingend eine Steuererklärung einreichen.

 

Änderung der Steuerklassen mehrfach möglich

Ehepartner können laut Bürokratieentlastungsgesetz III  künftig unbeschränkt häufig im Jahr eine Änderung der Steuerklasse beantragen. Dies soll verheirateten Steuerzahlern eine größere Flexibilität gewähren, da sich die Voraussetzungen für die Wahl der günstigsten Steuerklasse im Laufe eines Jahres ändern können – etwa, wenn ein Partner stirbt oder den Job verliert.

 

Gesetzesänderungen für Mieter und Immobilienbesitzer

 

Zuschüsse für Sanierungen und moderne Heizungen

Ab 1. Januar 2020 sollen Eigenheimbesitzer, die eine mehr als zehn Jahre alte Immobilie selbst nutzen und energetisch sanieren lassen, einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen erhalten – verteilt über drei Jahre. Die Regelung soll bis 31. Dezember 2029 gelten.

Außerdem sollen Immobilienbesitzer, die in den kommenden Jahren von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umsteigen, eine Austauschprämie über eine 40-prozentige Förderung erhalten. Außerdem soll ab 2026 in Gebäuden, in denen eine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.*

 

Gesetzesänderungen und neue Gesetze für Familien

 

Höherer Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird ab Januar auf 2586 Euro oder bei zusammen veranlagten Eltern auf 5172 Euro erhöht.

 

Unterhalt steigt

Der Unterhalt für Trennungskinder wird ebenfalls erhöht. Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Mindestunterhalt für Kinder bis vor Vollendung des sechsten Lebensjahres 369 statt bisher 354 Euro pro Monat. Sieben- bis Zwölfjährige bekommen 424 statt 406 Euro. Kindern im Alter von 13 bis 18 steht ab 2020 ein monatlicher Unterhalt von 497 Euro zu, bisher waren es 476 Euro.

 

Einkommensgrenze für Elternunterhalt

Wenn Pflegebedürftige die Kosten für ihre Pflege nicht selbst aufbringen können, mussten bislang erwachsene Angehörige einspringen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz  setzt ab 2020 nun eine Grenze: Erst, wenn die Kinder der Pflegebedürftigen mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen, dürfen Sozialhilfeträger auf ihren Verdienst zugreifen. Umgekehrt gilt diese Einkommensgrenze auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern.

 

Gesetzesänderungen und neue Gesetze für Rentner

 

Höhere Renten

Zum 1. Juli 2020 sollen die Renten steigen – im Westen um 3,15 Prozent, im Osten um 3,92 Prozent. Die genaue Rentenanpassung entscheidet sich im Frühjahr 2020.

 

Höhere Entschädigungen für SED-Opfer

Wer in der DDR rechtswidrig inhaftiert war, bekommt statt 214 nun 240 Euro als einkommensunabhängige monatliche Ausgleichszahlung. Außerdem steigen die sogenannten SED-Opferrenten um 30 Euro auf 330 Euro im Monat: Diese bekommen Personen bis zu einer Einkommensgrenze, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage als besonders beeinträchtigt gelten.

Außerdem reduziert sich die Mindesthaftzeit, die die Voraussetzung für eine solche Rente bildet, von 180 auf 90 Tage. Weiterhin regelt das Gesetz , dass Opfer politischer Verfolgung in der DDR auch weiterhin einen Antrag auf Rehabilitierung stellen können – nicht mehr nur bis Ende 2019. Dies gilt künftig auch für ehemals verfolgte Schüler.

 

Betriebsrenten: Freibetrag für Krankenkassenbeiträge

Betriebsrentner erhalten einen Freibetrag von 159,25 Euro, auf den sie keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Liegt die Betriebsrente darüber, werden auf den Differenzbetrag Krankenkassenbeiträge fällig.

 

Gesetzesänderungen für Arbeitslose

 

Hartz-IV-Sätze steigen

Ab 1. Januar 2020 steigen die Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten künftig 432 statt bisher 424 Euro. Wer mit einer anderen bedürftigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 389 Euro statt bisher 382 Euro.

Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre steigt von 245 auf 250 Euro im Monat, Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten ab 2020 308 statt 302 Euro, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 328 statt 322 Euro. Wer volljährig, aber jünger als 25 ist und als Nicht-Erwerbstätiger noch im Haushalt der Eltern lebt, kommt 345 statt bisher 340 Euro.

 

Neue Regelungen für alle Bürger

 

Diesel-Fahrverbote werden ausgeweitet

Bislang gibt es Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Berlin, Hamburg, Darmstadt und Stuttgart. 2020 drohen in zahlreichen weiteren Städten Fahrverbote für Selbstzünder. Nach einer Auflistung des ADAC  könnten künftig etwa auch Bonn, Dortmund, Frankfurt, Köln und Mainz betroffen sein.

 

Mehr Wohngeld

Ab 1. Januar 2020 steigt das Wohngeld, dessen Höhe sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete richtet. Ein Zwei-Personen-Haushalt etwa soll durchschnittlich statt 145 nun 190 Euro Wohngeld bekommen. Zudem haben infolge der Wohngeldreform schätzungsweise 180.000 zusätzliche Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Weitere Änderung: Die Höhe des Wohngeldes wird künftig alle zwei Jahre angepasst – je nachdem, wie sich Einkommen und Bestandsmieten entwickeln.

Ab 2021 sollen Wohngeldempfänger zudem einen Heizkostenzuschuss bekommen. Der Grund: Durch die Maßnahmen im Klimapaket, insbesondere die CO2-Bepreisung, werden die Heizkosten voraussichtlich steigen. Um Geringverdiener dadurch nicht zu belasten, sollen Haushalte mit Wohngeld zusätzlich im Durchschnitt 15 Euro mehr pro Monat erhalten.

 

Bahnfahren wird günstiger

Die Mehrwertsteuer für Fernreisen per Zug soll ab 2020 von 19 auf 7 Prozent sinken. Die Bahn hat angekündigt, die Steuersenkung an die Kunden weiterzugeben.*

 

Fliegen wird teurer

Die Luftverkehrsteuer soll ab 1. April 2020 steigen: für innereuropäische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro, für mittlere Distanzen bis 6000 Kilometer um 9,58 Euro auf 33,01 Euro. Für Fernflüge sollen künftig 59,43 Euro fällig werden – ist 17,25 Euro mehr als bisher. Mehr Infos zum Gesetz zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes  liefert die Bundesregierung hier.

 

Neue Sachbezugswerte

Laut Verordnung über die Änderung der Sozialversicherungsentgelte  steigen die Sachbezugswerte. Diese Werte bestimmen, in welcher Höhe das Finanzamt einen geldwerten Vorteil ansetzt, wenn der Unternehmer seinen Mitarbeitern Sachleistungen bezahlt. Der Sachbezugswert für Verpflegung steigt im kommenden Jahr auf 258 Euro im Monat – 54 Euro für Frühstück und je 102 Euro für Mittag- und Abendessen. Für ein Frühstück, das der Arbeitnehmer verbilligt oder kostenlos bekommt, sind demnach 1,80 Euro bei der Steuer anzusetzen. Bei Mittag- oder Abendessen sind es je 3,40 Euro. Für Minderjährige gelten reduzierte Tarife.

Für Unterkunft und Miete beträgt künftig der Monatswert 235 Euro. Pro Tag, an dem die Unterkunft zur Verfügung gestellt wurde, müssen damit 7,83 Euro als Einkommen versteuert werden. Für Jugendliche und Auszubildende ist der Wert 15 Prozent niedriger.

 

Dienstreisen: Höhere Verpflegungspauschalen

Wer dienstlich unterwegs ist, konnte bislang eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Tag und 12 Euro für An- und Abreisetage sowie Tage ohne Übernachtung und mehr als acht Stunden steuerlich geltend machen. Diese Beträge steigen in 2020 laut Jahressteuergesetz 2019  auf 28 und 14 Euro.

 

E-Books und Tampons werden günstiger

Für E-Books, E-Paper und Monats-Hygieneartikel wie Tampons oder Binden gilt künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent.

 

Mindestalter für Moped-Führerschein Ländersache

Die Bundesländer dürfen künftig selbst über das Mindestalter für den Moped-Führerschein entscheiden. Bislang galt bundesweit die Grenze von 16 Jahren. Bei einem Modellprojekt in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern durften Jugendliche bereits mit 15 Jahren leichte Kleinkrafträder mit maximal 45 Stundenkilometern fahren.

 

Hebammen müssen studieren

Angehende Hebammen und Entbindungspfleger müssen laut „Hebammenreformgesetz“  künftig studieren. Das duale Studium mit Praxisanteilen ersetzt die Ausbildung an Hebammenschulen, die übergangsweise noch bis 2022 möglich bleibt. Die Studiendauer beträgt mindestens sechs und höchstens acht Semester, den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung. Studierende erhalten eine Vergütung.

 

Implantateregister kommt

Laut Implantateregister-Errichtungsgesetz  wird mit Beginn 2020 ein Implantateregister aufgebaut. Hersteller von Implantaten sollen künftig ihre Produkte dort melden, gesetzliche und private Krankenversicherungen dagegen Implantationen und Explantationen.

Das bundesweite Register soll über Langzeitbeobachtungen Aussagen zu Haltbarkeit und Sicherheit ermöglichen – und damit die Qualität von Implantaten verbessern.

 

Digitale-Versorgung-Gesetz

Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“  verpflichtet Apotheken und Krankenhäuser, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen – Apotheker bis Ende September 2020, Krankenhäuser bis 1. Januar 2021.

Das Ziel: Patienten flächendeckend die Möglichkeit geben, digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte nutzen zu können. Ärzte, die sich nicht anschließen, müssen laut Gesetz ab 1. März 2020 zudem mit einem erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent rechnen – statt wie bisher einem Prozent.

Weitere Neuerung des Gesetzes: Ärzte dürfen Gesundheits-Apps verschreiben, etwa solche, die helfen, die Blutzuckerwerte zu dokumentieren und Medikamente nicht zu vergessen. Die Kosten tragen die Krankenkassen. Einzige Voraussetzung: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die App geprüft.

Außerdem sollen Videosprechstunden Alltag werden. Deshalb dürfen Ärzte künftig auf ihrer Website über entsprechende Angebote informieren. Und: Die Aufklärung über Vorteile und Risiken eines solchen Angebots muss nicht mehr im Vorfeld erfolgen – es genügt, wenn dies in der Videosprechstunde selbst erfolgt.

Mehr Infos und weitere Regelungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit, zum Beispiel hier.

 

Masernimpfung für viele Pflicht

Ab 1. März 2020 dürfen laut Masernschutzgesetz  nur Kinder in einer Kita, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung aufgenommen werden, die nachweislich gegen Masern geimpft sind. Das Gleiche gilt für medizinisches Personal und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen. Eltern von Kindern, die bereits jetzt in Kitas und anderen Einrichtungen betreut werden, müssen den Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen – ebenso Fachpersonal, etwa in Krankenhäusern und Arztpraxen.

Lassen Eltern ihre Kinder nicht den Vorgaben entsprechend impfen, drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz vom BMG lesen Sie zum Beispiel hier .**

 

Änderung der Straßenverkehrsordnung

Eine Novelle  der Straßenverkehrsordnung soll unter anderem die Situation von Radfahrern verbessern. Unter anderem gilt nun: Wer einen Radfahrer, Fußgänger oder ein Kleinstfahrzeug überholt, muss innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen zudem innerorts beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Außerdem gilt ein generelles Haltverbot auf Schutzstreifen für Radfahrende.

Die Bußgelder für entsprechende Vergehen steigen. Wer etwa in zweiter Reihe parkt oder auf Geh- und Radwegen, muss künftig bis zu 100 Euro Strafe zahlen und zudem mit einem Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg rechnen.

Weitere Informationen zur Novelle der Straßenverkehrsordnung bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Beispiel hier .

 

Mehr Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, sollen rascher und besser entschädigt werden – und anderen durch schnellere Behandlungen in Trauma-Ambulanzen. So sieht es das „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“  vor.

Die meisten Regelungen treten erst Anfang 2024 in Kraft, einige greifen aber schon rückwirkend zum 1. Juli 2018. Dazu gehört etwa die Erhöhung der Waisenrenten für Hinterbliebene sowie der zu übernehmenden Bestattungskosten – und die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Opfer einer Gewalttat. Weitere Infos liefert die Bundesregierung hier .

 

Ausblick: Neuregelungen für 2021

 

Höhere Wohnungsbauprämie

Laut Jahressteuergesetz 2019  steigt die Wohnungsbauprämie in 2021 von derzeit 512 auf 700 Euro für Alleinstehende und 1400 Euro für Verheiratete. Zudem haben dann mehr Menschen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie: Bislang erhielten sie Personen mit maximal 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – dieser Betrag steigt auf 35000 Euro.

 

Für die meisten kein Solizuschlag mehr

Ein Großteil der Steuerzahler muss ab 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Bislang sind nur Arbeitnehmer befreit, die unter der Freigrenze von 972 Euro Steuerschuld liegen. Diese Freigrenze wird erhöht auf 16.956 Euro.

Das heißt: Wer weniger als 61.757 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, für den entfällt der Soli-Zuschlag – das betrifft etwa 90 Prozent der Steuerzahler. Wer darüber liegt, zahlt nicht direkt die vollen 5,5 Prozent auf die Lohnsteuer – der Betrag wächst dann schrittweise bis zu einer Grenze von 96.409 Euro zu versteuerndem Einkommen. Nur, wer auch darüber liegt, muss den Soli-Zuschlag weiter komplett zahlen – etwa 3,5 Prozent der Steuerzahler.

 

CO2-Bepreisung kommt

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz  soll Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß ein Zertifikat zu erwerben.

Ab 2021 werden pro Tonne CO2 zehn Euro fällig, bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro an. Ab 2026 müssen Unternehmen die Verschmutzungsrechte ersteigern – im Korridor von 35 und 60 Euro. Die Gesamtmenge der Zertifikate ist begrenzt: Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind.

 

Entlastung für Gründer

Gründer mussten ihre Umsatzsteuervoranmeldung bislang monatlich abgeben. Diese Pflicht wird laut Bürokratieentlastungsgesetz III  zeitlich befristet ausgesetzt: Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 genügt es, dass Gründer sie vierteljährlich abgeben – vorausgesetzt, die voraussichtlich zu entrichtende Umsatzsteuer überschreitet 7500 Euro pro Jahr nicht.

 

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung kommt

Den gelben Schein, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Arbeitnehmern, soll es nur noch in digitaler Version geben. Arbeitnehmer müssen die Krankschreibung dann nicht mehr einreichen; Arbeitgeber rufen künftig bei den Krankenkassen elektronisch ab, von und bis wann die Arbeitsunfähigkeit dauert und wann die Entgeltfortzahlung ausläuft. Die Datenaustauschsysteme sollen bis 2021 bereit sein – ab dann gelten die Regelungen.

 

* Der Bundesrat hat den steuerlichen Neuregelungen nicht zugestimmt – das Gesetz ist nun im Vermittlungsausschuss. Dieser trifft sich das nächste Mal am 18. Dezember 2019. Wird ein Kompromiss gefunden, könnte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor Jahresende dem Gesetz noch zustimmen.

** Bundesrat muss noch zustimmen (20.12.2019). Eventuell verschiebt sich das Inkrafttreten der Regelungen auf 2021.

*** Der Bundesrat hat noch nicht zugestimmt. Eventuell geschieht dies noch in der Sitzung am 20.12.2019.

 

gelesen in: impulse.de | der Newsletter für Unternehmer von Kathrin Halfwassen vom 12.12.2019

 

 

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