Kassengesetz: Fristverlängerung zur Umrüstung

Fristverlängerung bis zum 30. September 2020

 

kassensystem

 

Gute Nachrichten hatte das Bundesfinanzministerium in der vergangenen Woche für alle Einzelhändler , die es bis Ende des Jahres nicht schaffen, auf manipulationssichere Registrierkassen umzurüsten.
Auf­grund technischer Probleme und erst kurzfristiger Klarheit, wie sich die Händler mit der neuen Regelung rechtssicher verhalten können, haben die Unternehmen jetzt Zeit bis zum 30. September 2020. Das ist gerade für die kleinen und mittelständischen Händler sehr wichtig . Denn sie brauchen mehr Zeit, um rechtssicher auf neue Kassensysteme umstellen zu können.

 

Der Grund : Es gab eine deutliche Verzögerung bei der Zertifizierung, der Produktion und dem Verkauf dieser technischen Sicherheitseinrichtungen. Sie werden bis Januar wahrscheinlich noch gar nicht flä­chendeckend am Markt verfügbar sein. Betroffene Unternehmer waren in den letzten Wochen und Monaten entsprechend verunsichert.

 

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, darunter ZDH und HDE, aber auch verschiedene Länder­ Finanzministerien haben sich aufgrund dieser Verzögerung dafür stark gemacht, diese Rechtsunsicher­heit zu beseitigen und den Betrieben eine möglichst lange Frist zu gewähren .

 

Die Unternehmen sollten jetzt so schnell wie möglich prüfen, ob sie aufgrund des Gesetzes Änderungen vornehmen müssen. Anschließend gehe es darum, möglichst frühzeitig Vorkehrungen zur Implementierung der technischen Sicherheitseinrichtung zu treffen.

 

gelesen in:  BBE CHEF-TELEGRAMM HANDEL SPEZIAL Nr. 1284 vom 16.10.2019

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