Bereits heute dürfen nur noch solche elektronischen Kassen verwendet werden, die alle Vorgänge einzeln und unveränderlich aufzeichnen. Damit Ihre Kasse den – bereits geltenden – verschärften Anforderungen der Finanzbehörden entspricht, müssen ab dem 01.01.2020 weitere Regeln gemäß Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV 2020, beachtet werden.

 

 

kassensystem

 

Sicherheitseinrichtung ab 2020 Pflicht

Ab 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Auf diese Weise sollen Manipulationen an Kassendaten unmöglich gemacht werden. Eine solche technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer Schnittstelle, die an die Kasse angeschlossen wird und alle Geschäftsfälle unveränderbar signiert und speichert.

 

Allerdings wurden die finalen Anforderungen an die TSE erst im Februar 2019 durch das Bundesinformationsministerium final definiert. Seit April 2019 sind die Zertifizierungsverfahren möglich. Die Hersteller der Hardwarelösungen werden voraussichtlich erst im Lauf des 3. Quartals 2019 erste zertifizierte Lösungen anbieten. Es ist deshalb unwahrscheinlich, dass die ca. 1,7 Mio. Kassen in Gastronomie und Einzelhandel bis Jahresende 2019 mit der technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden können.

 

Einführung wird vermutlich verschoben

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hatte deshalb gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, dem BMF und den Landesministerien mehrfach auf eine Verschiebung des Anwendungszeitpunktes (01.01.2020) gedrängt. Nunmehr hat die Finanzverwaltung eine Verschiebung bis zum 30. September 2020 in Aussicht gestellt. Dazu soll nach Abstimmung der Länderfinanzbehörden ein offizielles Schreiben voraussichtlich im Oktober 2019 veröffentlicht werden.

 

Bis 31. Dezember 2022

Außerdem gilt eine Übergangsregelung für Kassen, die Unternehmer gemäß den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 zwischen 25. November 2010 und 31. Dezember 2019 neu erworben haben, die aber nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet werden können. Diese Kassen können noch bis Ende 2022 eingesetzt werden.

 

Keine Panik

Als Ihre Verbundgruppe werden wir Ihnen im Lauf des Herbstes 2019 ausführliche Informationen zur Verfügung stellen sowie mehrere kostengünstige Seminare anbieten. Hierfür konnten wir als kompetenten Partner die SBS Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Kornwestheim gewinnen.

 

Also: Keine Sorge, wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

 

SABU-Modereport

Trends & Abverkäufe

Melden Sie sich jetzt an: 30. Juli um 18.00 Uhr