Frage eines Chef-Telegramm-Lesers: „Ich habe einen Euro-5-Diesel als Firmenfahrzeug und möchte jetzt keinen neuen Wagen kaufen. Ich will den Wagen nachrüsten lassen. Die Kosten dafür kann ich absetzen. Aber was ist mit den Privatfahrten? Muss ich die jetzt auch höher versteuern?“

 

Die Antwort eines Experten:
Für die Privatnutzung eines Dienstwagens sind monatlich ein Prozent des ursprünglichen Listenpreises des Fahrzeuges zu versteuern – plus evtl. 0,03 Prozent für Fahrten zwischen Wohnort und Geschäft.
Die Nachrüstung an sich ändert nicht den Listenpreis. Die Kosten dafür erhöhen allerdings den Buchwert des Fahrzeugs und müssen über die restliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

 

gelesen in:  BBE Chef-Telegramm Handel Spezial Nr. 1263 vom 01.12.2018

 

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