Sind Sie auf „Erste Hilfe“ in Ihrem Unternehmen vorbereitet?

Ist Ihnen bewusst, dass Sie als Unternehmer durch berufsgenossenschaftliche Vorgaben (DGUV) und arbeitsrechtliche Vorgaben zur Unfallsverhütung und zur „Ersten Hilfe“ verpflichtet sind?

ersthelfer

Jeder Arbeitgeber kann Ersthelfer benennen. Sie müssen die Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, sind jedoch zur permanenten Überwachung verpflichtet.

Die Ersthelferausbildung dauert seit April 2015 einen Tag (= 9 Unterrichtsstunden). Sie muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden (Erste-Hilfe-Training). Dieses dauert ebenfalls einen Tag mit 9 Unterrichtsstunden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Sie finden sie außerdem in den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV), in welchen verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für jedes Unternehmen dargestellt sind.

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