49-EUR-Ticket: So bleiben Zuschüsse steuerfrei

Steuerbefreiung – Gesamtkosten – Lohnsteuer und Sozialbeiträge

 

Das ab 1.5.2023 geltende Deutschlandticket können Arbeitgeber so wie das schon bekannte Jobticket behandeln. Sie können es ihren Beschäftigten verbilligt überlassen, komplett zahlen oder vom Beschäftigen selbst gekaufte Tickets ganz oder teilweise erstatten. Gewusst wie, geht das ganz oder teilweise steuer- und beitragsfrei.

Grundvoraussetzungen für die Steuerbefreiung

Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, bleiben steuerfrei, sofern sie der Höhe nach die tatsächlichen Ticketkosten nicht überschreiten (§ 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz). Die Steuerbefreiung führt zudem zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Arbeitgeber dürfen nicht vergessen, Fahrtkostenzuschüsse im Lohnkonto aufzuzeichnen, in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und Belege über die vom Arbeitnehmer gekauften und genutzten Fahrausweise aufzubewahren.

Gesamtkosten beachten

Zum letztjährigen 9-EUR-Ticket hatte es die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn für die Monate Juni bis August 2022 die Zuschüsse des Arbeitgebers die jeweiligen Monatsaufwendungen des Arbeitnehmers überstiegen, sofern die Zuschüsse auf das Kalenderjahr 2022 betrachtet insgesamt nicht höher waren als die Gesamtkosten. Auf Anfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass eine analoge Regelung für das 49-EUR-Ticket derzeit nicht geplant sei.

Beachten Sie: Zahlen Arbeitgeber höhere Zuschüsse als dem Arbeitnehmer Kosten entstehen, stellt der Überschuss steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, von dem Lohnsteuer und Sozialbeiträge einbehalten werden müssen. Insofern sollten Arbeitgeber eventuell schon eingeführte Zuschüsse an die Höhe der (jetzt oft günstigeren) Ticketpreise anpassen.

gelesen im Newsletter Juli 2023 von bmp Breitling & Multrus Gruppe