TSE/Kassengesetz: Beachten Sie die Fristen!

Eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung) ist schon bald Pflicht für alle PC-Kassen! Sie müssen die TSE innerhalb der gesetzlichen Fristen bestellen – beispielsweise bei Ihrem Warenwirtschaftssystem-Anbieter. Die Bestellung der TSE muss innerhalb der Fristen nachweisbar sein.

Sie möchten sich allgemein über das Kassengesetz 2020 und die TSE informieren: Hier geht es zum SABU-Video der SABU Academy

 

Treten Sie frühzeitig mit Ihrem Systemanbieter oder dem SABU-Team in Kontakt. Ihre Ansprechpartner beim SABU sind Oliver Straub (o.straub@sabu.de) und Martin Gottfried (m.gottfried@sabu.de) Beachten Sie dabei die folgenden Fristen

  1. Bayern (Auftrag erteilt bis 30.09.2020)
  2. Baden Württemberg (Auftrag erteilt bis 30.09.2020)
  3. Berlin (Auftrag erteilt bis 30.08.2020
  4. Brandenburg (Auftrag erteilt bis 31.08.2020)
  5. Hamburg (Auftrag erteilt bis 30.09.2020)
  6. Hessen (Auftrag erteilt bis 30.09.2020)
  7. Mecklenburg-Vorpommern (Auftrag erteilt bis 30.09.2020)
  8. Niedersachsen (Fixer Auftrag bis spätestens 31.08.2020)
  9. Nordrhein-Westfalen (Auftrag erteilt bis 30.09.2020)
  10. Rheinland Pfalz (Auftrag erteilt bis 31.08.2020)
  11. Saarland (Auftrag erteilt bis 30.09.2020)
  12. Sachsen (Auftrag erteilt bis 31.08.2020)
  13. Sachsen Anhalt (Kein Link verfügbar) (Auftrag erteilt bis 30.09.2020)
  14. Schleswig Holstein (Auftrag erteilt bis 30.09.2020)
  15. Thüringen (Auftrag erteilt bis 30.09.2020)

 

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